100 Jahre VOB/B – Ein Jahrhundert-Standard für das Bauwesen
In diesem Jahr feiert die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B) ihr 100-jähriges Bestehen – ein bedeutendes Jubiläum für die gesamte Bauwirtschaft.
Seit ihrer Einführung im Jahr 1926 bildet die VOB/B die Grundlage für die vertragliche Abwicklung von Bauprojekten in Deutschland. Eine ihrer wesentlichen Errungenschaften sind die Regelungen, mit denen der vertragliche Leistungsinhalt geändert werden kann (§ 1 Abs. 3 HS. 1). § 2 regelte dann die Vergütung zusätzlicher und geänderter Leistungen, während § 6 erstmals Regelungen zur Bauzeit mit Behinderungsanzeigen, Fristverlängerungsgründen, Schlechtwetterregelungen und Schadensersatzansprüchen einführte. Für all diese Themen gab es im damaligen BGB noch keine entsprechenden Regelungen.
Trotz der Einführung eines neuen BGB-Bauvertragsrechts im Jahr 2018 ist die VOB/B weiterhin der maßgebliche Vertragsstandard für gewerbliche Bauverträge. Gleichzeitig zeigt das Jubiläum, dass sich bewährte Regelwerke kontinuierlich weiterentwickeln müssen, um den Anforderungen moderner Bauprojekte auch künftig gerecht zu werden.
Als Unternehmen im Fassadenbau erleben wir täglich, wie wichtig klare vertragliche Grundlagen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, eine verlässliche Projektabwicklung und den gemeinsamen Projekterfolg sind. Die VOB/B schafft hierfür seit einem Jahrhundert einen bewährten und praxistauglichen Rahmen.
Wir gratulieren der VOB/B zu ihrem 100-jährigen Jubiläum und freuen uns darauf, auch in Zukunft anspruchsvolle Bauprojekte auf dieser Grundlage erfolgreich umzusetzen. Wir sind stolz darauf, dass wir seit vielen Jahren selbst an der stetigen Weiterentwicklung der VOB – insbesondere des Teils C – in den Gremien des HAH und des DIN mitarbeiten dürfen.
Wer mehr über die Entstehung, die Bedeutung und die zukünftige Entwicklung der VOB/B erfahren möchte, dem empfehlen wir den angehängten, lesenswerten Beitrag „100 Jahre VOB/B – ein stolzes Jubiläum“ von Prof. Dr. Ralf Leinemann im LP-Magazin.
Zum Beitrag: https://www.leinemann-partner.de/wp-content/uploads/2026/05/100_Jahre_VOB_Kommentar_Ralf_Leinemann.pdf
